Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für die Beherbergung von Gästen im Ferienhaus Kollinger
Vertragsgrundlage
Für den Beherbergungsvertrag zwischen dem Ferienhaus Kollinger (Inhaber Christian Riedlsperger, Gailenbachweg 4A/14, 5020 Salzburg) und dem Gast gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006) in der jeweils aktuellen Fassung, empfohlen vom Fachverband Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich.
AGBH 2006 als PDF herunterladen
Stand 26. 01. 2026 · Deutsch · ca. 186 KB
Ergänzend bzw. abweichend zu den AGBH gelten die folgenden speziellen Vereinbarungen für das Ferienhaus Kollinger.
Spezielle Vereinbarungen
1. Vertragspartner und Kontakt
Christian RiedlspergerGailenbachweg 4A/14, 5020 Salzburg, Österreich
Telefon: +43 677 61701082
E-Mail: [email protected]
UID: ATU79451317
2. Beherbergungsobjekt und Mindestaufenthalt
Vermietet wird das Ferienhaus „Kollinger" in 5710 Kaprun, Menggweg 2, mit 4 Schlafzimmern für bis zu 8+2 Personen. Der vereinbarte Mindestaufenthalt beträgt 3 Nächte; in der Nebensaison sind kürzere Aufenthalte nach Vereinbarung möglich.
3. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Mietpreis versteht sich pro Nacht in Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und enthält folgende Leistungen:
- Nutzung des gesamten Ferienhauses inkl. Garten
- Bettwäsche und Handtücher
- Endreinigung
- WLAN, Heizung, Strom und Wasser
- 4 Parkplätze
Anzahlung: 30 % des Gesamtbetrags binnen 7 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung.
Restzahlung: 30 Tage vor Anreise, bei kurzfristigen Buchungen umgehend nach Bestätigung.
Nicht im Mietpreis enthalten: Ortstaxe / Tourismusabgabe gemäß den geltenden Tarifen der Gemeinde Kaprun, abzurechnen vor Ort oder mit der Restzahlung.
4. An- und Abreise (abweichend zu § 7 AGBH)
Check-in: ab 16:00 Uhr am Anreisetag
Check-out: bis 10:00 Uhr am Abreisetag
Abweichungen sind nach vorheriger Absprache möglich. Erfolgt die Anreise nach 18:00 Uhr, ist der Vermieter rechtzeitig zu informieren.
5. Stornogebühren (abweichend zu § 8 AGBH)
Im Falle eines Rücktritts vom Beherbergungsvertrag durch den Gast werden folgende Stornogebühren fällig (in Prozent des Gesamtreisepreises):
- bis 2 Monate vor dem Anreisetag: kostenfrei (0 %)
- von 2 Monaten bis 42 Tage vor dem Anreisetag: 10 % Stornogebühr
- ab 42 Tage vor dem Anreisetag: 100 % Stornogebühr
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisestorno-Versicherung.
6. Hausordnung (ergänzend zu § 9 AGBH)
- Nachtruhe im Garten und Freibereich: 22:00 bis 07:00 Uhr
- Rauchen und offenes Feuer ist im gesamten Innenbereich nicht gestattet (Rauchen im Garten / auf der Terrasse erlaubt).
- Veranstaltungen und Feiern bedürfen der vorherigen Genehmigung des Vermieters.
- Beim Verlassen des Hauses sind Fenster zu schließen, Lichter zu löschen und Türen zu versperren.
- Mülltrennung gemäß den Vorgaben der Gemeinde Kaprun ist verpflichtend.
7. Haustiere
Haustiere können nach vorheriger Absprache und gegen einen ggf. vereinbarten Aufpreis mitgebracht werden. Sie dürfen nicht unbeaufsichtigt im Ferienhaus zurückgelassen werden. Eventuelle Beschädigungen oder zusätzlicher Reinigungsaufwand werden gesondert verrechnet.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Salzburg, Österreich. Bei Verbrauchergeschäften gelten die zwingenden Gerichtsstandsbestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
9. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Details siehe Datenschutzerklärung.
10. Online-Streitbeilegung
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden über die Online-Streitbeilegungsplattform der EU einzubringen: ec.europa.eu/consumers/odr.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser speziellen Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der zugrundeliegenden AGBH unberührt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Stand: Mai 2026